Um Ihren Antrag auf Förderung vollständig stellen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen:
1. Den Förderantrag der Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein (Download Antrag-PDF/ Antrag-DOC).
2. Den Freistellungsbescheid vom Finanzamt. Diesen erhalten Sie nur, wenn Ihre Organisation (Verein/Institution) als gemeinnützig anerkannt ist! Weiterführende Infos: "Gemeinnützigkeit" bei Wikipedia (www).
3. Die Bestätigung, dass Sie unsere Förderleitlinien gelesen haben und anerkennen.
Bitte senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen ausreichend frankiert auf dem Postweg oder per E-Mail als Scan an die Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein (Kontakt).
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